Bekifft
Gegenwärtig erzeugt die Debatte um die Legalisierung des Konsums von Canabis erhebliche Rauchschwaden über Deutschland. Die Befürworter, prominent vertreten durch die Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) und Cem Özdemir (Die Grünen), präsentieren ihre Argumente und Lösungen; die Gegner der Legalisierung vertreten ihre (in aller Regel altbekannten) Positionen.
Ganz abgesehen von dem grandiosen Einfall der Befürworter, die klassische Droge der Hippies und anderer Unangepaßter in der schönen deutschen Vereinslandschaft einhegen zu wollen, und ganz abgesehen von manchen Ungereimtheiten in einigen ihrer Begründungen, erhebt sich doch ein Argument in besonderer Fragwürdigkeit aus dem weißen Nebel wunderbar.
Exemplarisch formuliert klingt es so: „Der bisherige restriktive Umgang in Deutschland mit Cannabis ist gescheitert. Das Verbot von Cannabis kriminalisiert unzählige Menschen, drängt sie in kriminelle Strukturen und bindet immense Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden.“
Die Grundlage dieses Arguments ist damit folgende, etwas salopp formuliert: trotzdem Kiffen verboten ist, wird munter weiter gekifft. Das ist sicher richtig, das Problem dabei ist allerdings, daß diese Analyse auf so ziemlich jede Straftat zutrifft. Denn trotzdem Betrug, Erpressung, Raub, Nötigung und noch viel Schlimmeres verboten sind, wird weiter betrogen, erpresst, geraubt, genötigt und noch viel Schlimmeres getan. Trotzdem der Umgang mit dem Sprengen von Geldautomaten „restriktiv“ ist, werden weiter Geldautomaten gesprengt. Im Jahr 2022 wurden 497 versuchte oder vollendete Sprengungen verzeichnet, 27 Prozent mehr als im Vorjahr – also Obacht beim Geldabheben!
Da damit die Grundlage jenes Arguments auf so ziemlich alle Straftaten zutrifft, kann man sie auch an die Stelle von „Canabis“ setzen, und das klingt dann so: Der bisherige restriktive Umgang in Deutschland mit Betrug, Erpressung, Raub, Nötigung und dem Sprengen von Geldautomaten ist gescheitert. Das Verbot von Betrug, Erpressung, Raub, Nötigung und dem Sprengen von Geldautomaten kriminalisiert unzählige Menschen, drängt sie in kriminelle Strukturen und bindet immense Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden.
Unbestritten.
Im Unterschied zu allen anderen Strafbeständen wird bei „Canabis“ allerdings daraus die Forderung abgeleitet, diesen Tatbestand zu „entkriminalisieren“.
Was kommt da auf uns zu?
Wer weiß das schon? Aber eins ist sicher: falls der Konsum von Canabis tatsächlich legalisiert wird, werden viele Betrüger, Erpresser, Räuber, Nötiger und Geldautomatensprenger bei ihren Antidiskriminierungsbeauftragten vorstellig werden, in der Hand das obige Zitat. Und das stammt übrigens nicht von irgendeinem Kiffer, sondern von Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizminister.